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Mit der Eröffnung des REHAZENTRUMS TELTOW Anfang 1997 wurde für den Raum Mittelbrandenburg und Süd-Berlin eine leistungsstarke ambulante und teilstationäre Rehabilitation geschaffen. Grundvoraussetzungen für die ambulante Rehabilitation ist die allgemeine körperliche und geistige Konstitution des Patienten sowie ausreichende Mobilität und Motivation. Im Einzelnen stehen dem Patienten folgende Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung: - Ambulante muskuloskeletale Rehabilitation (AMR) für die gesetzlichen Krankenkassen
- Ganztägig ambulante Rehabilitation für die Deutsche Rentenversicherung (DRV Bund, DRV Berlin-Brandenburg, DRV Knappschaft/ Bahn/ See) als:
- Anschlussheilbehandlung (AHB)
- Allgemeines Heilverfahren (allg. HV)
- Erweiterte ambulanten Physiotherapie (EAP) für die gesetzlichen Berufsgenossenschaften und Privatkrankenkassen
- Ambulante Physiotherapie
- Ambulante Ergotherapie
- Intensivierte Rehanachsorge (IRENA)/ Rehabilitationssport
Die Einweisung erfolgt z.B. durch - Verordnung zur Rehabilitation
- ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
- BGliche Verordnung zur EAP
- Kassenrezept
Zur Einweisung berechtigt sind Krankenhäuser, niedergelassenen Chirurgen, Orthopäden, Internisten, Hausärzte und weitere Fachgruppen. Die "Ambulante Rehabilitation" ist budgetfrei und unterliegt nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. |